Aktuelles

Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen beim E-Rezept warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vor Einschränkungen bei der Patientensicherheit. Konkret geht es um das sogenannte ‚CardLink-Verfahren‘, mit dem Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte an Apotheken weiterleiten können, indem sie die Smartphone-Apps von Drittanbietern nutzen.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg bestätigt, welches ausführlich begründet hatte, warum bei rezeptpflichtigen Medikamenten ein Skonto von höchstens 3,15 Prozent von den Großhändlern gegenüber den Apotheken zulässig ist. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Dr. Hans-Peter Hubmann: