Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag (12.05.2023) für umfassende Unterstützungsmaßnahmen für die Apotheken vor Ort ausgesprochen. Konkret haben sich die Bundesländer im Plenum des Bundesrates erstmals mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) befasst und der Bundesregierung dabei aufgegeben, das Gesetz zu überarbeiten. Die Bundesländer wünschen sich einerseits mehr Flexibilität für die Apothekenteams beim Bewältigen der zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe. Andererseits fordern die Bundesländer eine deutliche wirtschaftliche Stärkung der Apotheken vor Ort sowie eine Entbürokratisierung, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in allen Landesteilen sicherzustellen. 
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), mit dem die Bundesregierung die aktuelle Lieferengpass-Krise entspannen will, soll nach der nun erfolgenden Beratung im Bundesrat demnächst auch im Bundestag besprochen werden. Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates, dem das Plenum nun gefolgt ist, hatten die Gesundheitsexpertinnen und -experten der Länder schon zuvor sehr wichtige Forderungen der Apothekerschaft aufgegriffen. Unter anderem wird empfohlen, dass der Bundesrat die Bundesregierung dazu aufruft, die Vergütung der Apotheken vor dem Hintergrund gestiegener Kosten und der gestiegenen Inflation anzupassen. Auch die Abschaffung bürokratischer Ungetüme, wie beispielsweise das Präqualifizierungsverfahren, wird von den Ländern gefordert. Auch unfaire sogenannte Null-Retaxationen, bei denen die Krankenkassen den Apotheken die Vergütung streichen, sollen nach dem Wunsch der Länder zukünftig nicht mehr erlaubt sein.