Apotheke + Beruf

Das Team der Apotheke lässt sich vereinfacht in pharmazeutisches Personal und nicht-pharmazeutisches Personal einteilen.

Das pharmazeutische Personal einer Apotheke umfasst neben Apothekern auch Pharmazeutisch-Technische-Assistenten (PTA), Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten.

Zum nicht-pharmazeutischen Personal gehören insbesondere Pharmazeutisch-Kaufmännische-Angestellte (PKA), Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter.

Gerade der „Arbeitsplatz Apotheke" bietet zumeist flexible und für die Familienplanung günstige Voraussetzungen. Dazu bietet die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juli 2010 herausgegebene Broschüre "Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Apotheken", einen informativen Überblick.

Zusätzliche Informationen sind auch auf der Internetseite der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kurz ABDA, bereitgestellt: Dort finden sich auch Beschreibungen zu Apothekenberufen, die hier nicht weiter ausgeführt sind.


Apothekerinnen und Apotheker

Sie sind die Experten für Arzneimittel. Der Beruf ist anspruchsvoll und mit viel persönlicher Verantwortung verbunden. Apothekerinnen und Apotheker sind vor allem aus der öffentlichen Apotheke als Apothekenleiter oder als Angestellte bekannt.

Dort überwachen sie die Herstellung der auf Rezept verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln, beraten und informieren die Patienten bei der Auswahl von Arzneimitteln, geben Hinweise zur Medikamenteneinnahme und klären über mögliche Wechselwirkungen bei der Einnahme von mehreren Medikamenten auf. Zusätzlich zählen noch viele weitere Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten zum Apothekenalltag: Das Erläutern der richtigen Anwendung von Insulinpens und Inhalationshilfen sowie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen und vieles andere mehr.

Als selbständiger Apotheker sind zusätzlich auch gute kaufmännische Kenntnisse wichtig: Denn nur wirtschaftlicher Erfolg sichert das Bestehen der öffentlichen Apotheke und den Angestellten ein angemessenes Auskommen. Der selbständige Apotheker hat nicht nur Verantwortung für die Patienten, sondern auch für das pharmazeutische und nicht-pharmazeutisch Personal, und sofern vorhanden, auch für die Auszubildenden in der Apotheke.

Für Apothekerinnen und Apotheker in den Krankenhausapotheken ist neben der Versorgung der stationären Patienten mit Medikamenten auch die Herstellung von Arzneimitteln ein wichtiger Bestandteil ihrer Tätigkeit. Wichtige Aufgabe des Krankenhausapothekers ist neben der Beratung von Ärzten und Pflegepersonal zur Arzneimittelanwendung auch die Beschaffung von Arzneimittelgrundstoffen und die Auswahl der Medikamente, die in den Krankenhäusern zur Anwendung kommen.

In der pharmazeutischen Industrie sind die Apothekerinnen und Apotheker am gesamten Werdegang eines Arzneimittels beteiligt. Das betrifft die Forschung und Entwicklung ebenso wie die Herstellung bis zur Zulassung und Markteinführung neuer Arzneimittel.

Aufgrund ihres pharmazeutischen Fachwissen und ihrer breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung arbeiten Apotheker aber nicht nur in Apotheken und Industrie. Ihnen steht eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche offen, unter anderem bei Prüfinstitutionen, der Bundeswehr und in Behörden, sowie an Universitäten, Berufsschulen und Lehranstalten.

Voraussetzung für die Approbation als Apotheker ist der erfolgreiche Abschluss des Pharmaziestudiums.

Ausbildung und Approbation
Um Pharmazie studieren zu können, wird eine Zugangsberechtigung zur Hochschule benötigt. Im Normalfall wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen Pharmazie studieren. Die pharmazeutische Ausbildung besteht aus einem vierjährigen Universitätsstudium und einem anschließenden praktischen Jahr.

Die Studienplätze für Pharmazie werden in der Regel über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Einige Universitäten nutzen jedoch auch die Möglichkeit, Studienplätze nach eigenen Maßstäben zu vergeben. Derzeit kann an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studiert werden. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Approbationsordnung für Apotheker. Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfungen kann der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker gestellt werden. Die Approbation berechtigt den Phamazeuten zum Führen der Berufsbezeichnung „Apotheker" und erlaubt es, diesen Beruf uneingeschränkt auszuüben.

Einen Überblick der Universitäten, die einen Studiengang Pharmazie anbieten, und weitere Informationen rund um das Thema Pharmazie-Studium, stellt die Website der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kurz ABDA, zur Verfügung: www.studier-pharmazie.de


Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA)

In der Apotheke informieren und beraten Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) - unter der Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers - den Patienten zu den jeweiligen benötigten Arzneimitteln. Dazu gehört die ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln einer ärztlichen Verordnung ebenso, wie die Beratung der Patienten bei der Selbstmedikation und die Information zur richtigen Anwendung und Aufbewahrung von Medikamenten. Zudem sind PTA auch an der Herstellung von Rezepturen wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln beteiligt.

Die PTA-Ausbildung dauert 2,5 Jahre: Eine zweijährige medizinisch-naturwissenschaftlich ausgerichtete schulische Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Lehranstalt und eine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die erfolgreich bestandene Prüfung beinhaltet die staatliche Anerkennung, dass damit der Beruf einer Pharmazeutisch-Technischen Assistentin oder eines Pharmazeutisch-Technischen Assistenten ausgeübt werden darf.

Aufgrund Ihrer Ausbildung sind PTA nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern z. B. auch in Krankenhausapotheken, in der Industrie, in Labors oder in Verwaltungen tätig.

Weitere Informationen zu Ausbildung und Beruf bietet die von der Landesapothekerkammer Brandenburg und dem Apothekerverband Brandenburg e.V. herausgegebene Broschüre: „PTA - Ein Beruf für mich?"


Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA)

Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) sind schwerpunktmäßig im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke beschäftigt. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und der apothekenüblichen Waren. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe ist hingegen Apothekern und dem pharmazeutischen Personal (z. B. Pharmazeutisch-Technische Assistenten) vorbehalten. 

Die dreijährige Ausbildung wird dual absolviert. Das bedeutet, dass die praktische Ausbildung in einer Apotheke und die theoretische Ausbildung in einer Berufsschule parallel erfolgen. Dabei wird die praktische Ausbildung in der Apotheke durch einen fachbezogenen Berufsschulunterricht ergänzt. Vor der jeweiligen Landesapothekerkammer wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung abgelegt.
Seit dem 01. August 2012 ist die neue Verordnung zur Berufsausbildung der Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft.

Die Neuregelung der Berufsausbildung hat damit auf die Veränderungen und die gewachsenen Anforderungen bei den Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkten von Pharmazeutisch-Kaufmännischen-Angestellten reagiert, die es aufgrund der arbeitsorganisatorischen und technologischen Entwicklungen im Apothekenbereich gegeben hat. Die Kompetenz im kaufmännisch-organisatorischen Bereich wird nun noch stärker in den Vordergrund gestellt. Als neue Ausbildungsinhalte wurden „Kommunikation" und „Mitwirkung bei der Qualitätssicherung" aufgenommen.

Zusätzliche Informationen, insbesondere zur Neuregelung der Berufsausbildungsverordnung, sind auf der Internetseite der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, kurz ABDA, bereitgestellt: www.abda.de/pka.html

Viel Wissenswertes bietet auch die im Land Brandenburg für die Ausbildung der Pharmazeutisch-Kaufmännischen-Angestellten zuständige Landesapothekerkammer Brandenburg:
www.lakbb.de