Impfplan
Schutzimpfungen sind und bleiben die tragende Säule in der Abwehr der Infektionskrankheiten. Der Impfplan gibt eine Übersicht, in welcher Reihenfolge die einzelnen Impfungen ablaufen sollten.
Kurz gepiekst – lange geschützt!
Nur durch einen vollständigen Impfschutz sind die Kinder vor Krankheiten geschützt. Dazu zählen auch die so genannten Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln, die schwere Nebenwirkungen nach sich ziehen und sogar tödlich enden können.
Impfpass
Impfausweis unbedingt aufheben
Bewahren Sie dieses wichtige Dokument Ihres Kindes gut auf. Sie können damit nachweisen, wogegen Ihr Kind bereits geimpft wurde. Das erspart Ihrem Kind später überflüssige Nachimpfungen. Außerdem wird ihm damit die Einreise in Länder erlaubt, in denen beispielsweise keine Masern mehr vorkommen (USA und andere).
Schutzimpfungsplan
(gemäß den Arbeitsergebnissen der Ständigen Impfkommission, kurz STIKO genannt)
ab dem 3. Monat:
- zweimal Hepatitis B, möglichst im 2. oder 3. und im 5. Monat, bereits ab Geburt möglich
- dreimal Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Wundstarrkrampf (Tetanus)
- möglichst im 3., 4. und 5.Monat – zwei- bis dreimal Hib (Hämophilus-influenzae Typ b) und Kinderlähmung (Polyomyelitis) je nach verwendetem Impfstoff, möglichst im 3. und 5. Monat
ab dem 12. Lebensmonat
- einmal Masern, Mumps, Röteln
- einmal Diphterie, Hib, Keuchhusten, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf
- einmal Hepatitis B
im 5. bis 6. Jahr
- einmal Masern, Mumps, Röteln
- einmal Diphterie, Tetanus
zwischen dem 11. und dem 18. Jahr
- Keuchhusten
- einmal Diphterie, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf
- dreimal Hepatitis B (sofern nicht schon früher gegen Hepatitis B geimpft wurde)
- einmal Masern, Mumps, Röteln (sofern nicht bereits zweimal gegen alle drei Krankheiten geimpft wurde)
Sofern vorhanden und sinnvoll, sollen Kombinationsimpfstoffe eingesetzt werden, um unnötige Injektionen zu vermeiden.
Werden
Kombinationsimpfstoffe verwendet, die einen Keuchhustenanteil
enthalten, werden auch alle anderen im Kombinationsimpfstoff
enthaltenen Anteile insgesamt viermal vergeben (dreimal im 1.
Lebensjahr, einmal ab dem 12. Lebensmonat).
FSME nur im Einzelfall
Wenn
Sie in einem der betroffenen „Zeckengebiete“ wohnen oder dorthin in den
Urlaub fahren wollen, sprechen sie mit Ihrem Kinderarzt darüber, ob
eine Impfung gegen die Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME), eine
virusbedingte Hirnhautentzündung, sinnvoll wäre. Meist ist eine
FSME-Impfung erst erforderlich, wenn die Kinder schon etwas älter sind.